AGB Betriebe

AGB Betriebe

Rahmenvertrag zur Nutzung eines Online-Portals zur Vermittlung qualifizierter Fachkräfte an Unternehmen

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Die mehrmacher GmbH (nachfolgend: „MEHRMACHER“) betreibt ein Online-Portal für das Fachkräfte (Fokusbranche Handwerk) in der Metropolregion Nürnberg, über das teilnehmende Unternehmen (nachfolgend „registrierte Unternehmen“) und qualifizierte Fachkräfte (nachfolgend „registrierte Fachkräfte“) während der Laufzeit des Vertrags unbegrenzt Stellenausschreibungen und Stellengesuche schalten können.

1.2 MEHRMACHER unterstützt die registrierten Unternehmen bei der Personalgewinnung, in dem sie Stellengesuche registrierter Fachkräfte mit den Anforderungen aus den Stellenausschreibungen der registrierten Unternehmen abgleicht und den registrierten Unternehmen Vorschläge für mögliche Kandidaten unterbreitet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen Kandidaten ist möglich.

2. Registrierung / Vertragsbeginn

2.1 Die Nutzung der MEHRMACHER-Dienste als registriertes Unternehmen setzt die vorherige Anmeldung und eine erfolgreiche Registrierung unter Zustimmung zu diesem Rahmenvertrag voraus.

2.2 Das Vertragsverhältnis zwischen MEHRMACHER und dem registrierten Unternehmen tritt mit dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung in Kraft. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung kann das registrierte Unternehmen die MEHRMACHER-Dienste nutzen.

2.3 Registrierte Unternehmen haben die bei ihrer Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben, soweit sie nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Kommt es nach der Anmeldung zu einer Änderung der Daten, ist das registrierte Unternehmen verpflichtet, die geänderten Daten MEHRMACHER unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Die Nutzung der MEHRMACHER-Dienste darf nur durch das registrierte Unternehmen erfolgen. Sollte es für den registrierten Unternehmen Anhaltspunkte geben, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder der Zugang zu den MEHRMACHER-Diensten von Dritten missbraucht wurde, ist MEHRMACHER unverzüglich zu informieren.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung, Preise

3.1 Die kostenpflichtige Nutzung der MEHRMACHER-Dienste durch das registrierte Unternehmen erfolgt beginnend ab dem Zeitpunkt der Registrierung nach Maßgabe der Ziffer 2.2 gemäß der Preistabelle. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nicht. Für die kostenpflichtige Weiterführung des Vertrags ist die erneute Einwilligung des Betriebes erforderlich.

3.2 Eine fristlose Kündigung das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Haftungsfreistellung durch das registrierte Unternehmen

4.1 Der registrierte Unternehmen ist dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Inhalte, die über die MEHRMACHER-Plattform gespeichert werden, nach dem Stand der Technik zu sichern. Es obliegt daher dem registrierten Unternehmen, wichtige Informationen ggf. auf geeigneten Medien abzuspeichern, damit auch unabhängig von den MEHRMACHER-Diensten ein uneingeschränkter Zugriff auf die Daten möglich ist.

4.2 Der registrierte Unternehmen stellt MEHRMACHER von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber MEHRMACHER, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus oder im Zusammenhang mit den durch das registrierte Unternehmen auf dem MEHRMACHER-Portal eingestellten Inhalten geltend machen (z.B. Bildmaterial, Urheberrechtsverletzungen u.a.). Das registrierte Unternehmen ist verpflichtet, MEHRMACHER für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Eine Haftungsfreistellung scheidet aus, wenn die Rechtsverletzung von dem registrierten Unternehmen nicht zu vertreten ist.

5. Beschränkte Haftung durch MEHRMACHER

5.1 MEHRMACHER garantiert keinen wirtschaftlichen und / oder sonstigen Erfolg aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen MEHRMACHER-Dienste durch das registrierte Unternehmen. Insbesondere sichert MEHRMACHER nicht den tatsächlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem registrierten Unternehmen und einer registrierten Fachkraft zu. Ebenso wenig garantiert MEHRMACHER Umsatz- oder Gewinnverbesserungen der registrierten Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit Nutzung der MEHRMACHER-Dienste.

5.2 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern 6.3 und 6.4 (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Verletzung von sog. Kardinalpflichten) kann das registrierte Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen MEHRMACHER nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten geltend machen.

5.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MEHRMACHER für jede fahrlässig begangene Pflichtverletzung.

5.4 Ebenfalls für jegliche Fahrlässigkeit haftet MEHRMACHER hinsichtlich Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des registrierten Unternehmens schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Kardinalpflichten sind im Übrigen solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das registrierte Unternehmen regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für Vermögensschäden aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.5 Die von registrierten Unternehmen über das MEHRMACHER-Portal veröffentlichte Werbung sowie sonstige Inhalte, die der registrierten Unternehmen auf dem MEHRMACHER-Portal einstellt, stellen nicht die Meinung von MEHRMACHER dar und werden von MEHRMACHER grundsätzlich nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft. MEHRMACHER wird auch nicht Vertragspartner der zwischen den registrierten Unternehmen und den registrierten Fachkräften geschlossenen Verträge.

5.6 MEHRMACHER ist berechtigt, die von registrierten Unternehmen über die MEHRMACHER-Dienste erstellten Inhalte technisch so zu bearbeiten, dass diese auf der MEHRMACHER Webseite und ggf. auch weiteren Softwareapplikationen dargestellt werden können.

5.7 MEHRMACHER ist bestrebt, die MEHRMACHER-Dienste weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang mit den Weiterentwicklungen werden MEHRMACHER-Dienste bzw. einzelne Anwendungen kontinuierlich verbessert und/oder erweitert werden. Der Anspruch auf Nutzung der MEHRMACHER-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. In diesem Zusammenhang kann es bisweilen erforderlich sein, Leistungen innerhalb der MEHRMACHER-Dienste zeitweilig zu beschränken im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen im Interesse einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung. Die berechtigten Interessen der registrierten Unternehmen wird MEHRMACHER berücksichtigen, wie z.B. im Fall von geplanten Wartungsarbeiten durch eine Vorabankündigung auf der Website. Die Bestimmungen nach Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

6. Datenschutz

6.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten richten sich nach den geltenden Datenschutzvorschriften, den Bestimmungen der Datenschutzinformation zur Nutzung der MEHRMACHER-Dienste und den von registrierten Unternehmen ggf. erklärten Einwilligungen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

7.2 Sofern es sich bei den registrierten Unternehmen um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürnberg / Deutschland.

7.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.